
Der Unternehmerinnenstammtisch vergibt gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Altenburger Land, sowie Förderern und Sponsoren, den Preis „Unternehmerin des Jahres” im Landkreis Altenburger Land. Diese Ehrung richtet sich ausschließlich an Frauen als gestandene Unternehmerin und soll dazu beitragen, das vielfach noch unterschätzte unternehmerische Potential von Frauen in unserer Gesellschaft aufzuzeigen und deutliche Zeichen mit Vorbildcharakter zu setzen. Gute Geschäftsideen in Kombination mit unternehmerischem Geschick, dem erforderlichen Ehrgeiz in Verbindung mit sozialer Kompetenz sind Eigenschaften, die eine Unternehmerin in der heutigen Zeit auszeichnen.
Die Vergabe des Preises soll und wird Frauen darin bestärken, mit Zuversicht und Selbstvertrauen ihre eigenen Ziele zu entwickeln und diese erfolgreich umzusetzen.
1. Kriterien Vorgeschlagen werden können Unternehmerinnen, die ihren Firmensitz im Landkreis Altenburger Land haben und Inhaberin, Gesellschafterin oder geschäftsführende Gesellschafterin sind. Die vorgeschlagene Unternehmerin sollte ihr Unternehmen seit mehreren Jahren erfolgreich führen und eine gute Zukunftsperspektive haben. Dies ist in geeigneter Weise zu belegen.
2.Vorschläge Vorgeschlagen werden kann die Unternehmerin von Einzelpersonen, Unternehmen oder juristischen Personen. Die vorgeschlagene Unternehmerin sollte vom Vorschlag Kenntnis haben und damit einverstanden sein. Vorschläge zur eigenen Person können nicht gewertet werden. Alle Vorschläge sind schriftlich und im verschlossenen Kuvert einzureichen. 3. Auswahlgremium Die Jury setzt sich zusammen aus jeweils 2 Vertreterinnen der freien Wirtschaft, der Kommunalpolitik, der Sponsoren und des Unternehmerinnenstammtisches. Die Jury kann zur Entscheidungsfindung Besuche bei den vorgeschlagenen Unternehmen vornehmen sowie persönliche Gespräche führen. Es wird zugesichert, dass alle eingereichten Unterlagen nur den Mitgliedern der Jury zur Verfügung gestellt werden. Die Auswahl der Preisträgerin erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Jury verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber Dritten.
4. Preisvergabe Der Preis wird aller 2 Jahre im Rahmen einer Festveranstaltung vergeben. Der Preis besteht aus dem Award „Unternehmerin des Jahres“ und einem Sachpreis.
5. Ehrung Der Landrat des Landkreises Altenburger Land übernimmt die Schirmherrschaft und übergibt die Auszeichnung mit entsprechender Laudatio an die geehrte Unternehmerin.
6. Einreichung der Vorschläge Die Vorschläge müssen bis zum 31.07.2010 unter folgender Anschrift eingereicht werden:
Landratsamt Altenburger Land Gleichstellungsbeauftragte
Kennwort: Preisvergabe „Unternehmerin des Jahres 2010“
Lindenaustr. 9
04600 Altenburg