
© Volkmar Vogel/Udo Hoffmann (Foto: www.bundestag.de)
Auch auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin ist das Verbot des Schenkelbrandes, also der Kennzeichnung von
Pferden durch ein Brandzeichen, Thema. Hierzu der Ostthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Vogel:
Schenkelbrand ist keine Tierquälerei. Ein Brandzeichen, das sehr klein ist, sehr heiß gemacht wird und dadurch nur sehr kurz auf den massigen Schenkel eines Tieres gedrückt wird, quält das Tier nicht. Wichtig ist natürlich, dass dies von Fachleuten vorgenommen wird.
Ich frage die selbsternannten Tierschützer im Bundestag, wie es ist, wenn man in einem langwierigen Prozedere mit einer dicken Kanüle einen Fremdkörper unter die Haut in den Halsbereich setzt – ganz zu schweigen, was passiert, wenn sich der Fremdkörper entzündet oder verrutscht. Hintergrund:
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2010 (BR-Drucks. 479/10) die Bundesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Ziel vorzulegen, den Schenkelbrand bei Pferden zu verbieten.
Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden (BT-Drs. 17/4438) wurde vom Bundestag am 25. März 2011 abgelehnt. Zu einem von der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/4850) gestellten Antrag hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im April dieses Jahres ebenfalls Ablehnung empfohlen.
Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mehrfach einstimmig laut ausweislicher Protokollierung die Beibehaltung des Schenkelbrandes und die Ablehnung anders lautender Anträge der Oppositionsfraktionen empfohlen.
Sandra S. Schmid
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Januar 28th, 2012
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Warum stellt sich Herr Volkmar Vogel nicht zur Verfügung, ich würde ihm gerne zeigen, dass ein glühendheißes Eisen sehr wohl weh tut.