Sie sind erwerbstätig und möchten sich beruflich fortbilden? Die Bildungsprämie kann Sie dabei unterstützen. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500 Euro.
Die Volkshochschule Altenburger Land ist auch in den Jahren 2012 und 2013 als Beratungsstelle zur Prämienberatung zugelassen. Wir führen die entsprechenden Beratungsgespräche und stellen Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen den Prämiengutschein aus.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Prämiengutschein, wenn
- Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – das gilt
übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit
können einen Prämiengutschein erhalten.
- Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt – bei gemeinsam
Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des
zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Informationen
hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.
Gefördert werden Seminare und Kurse,
- die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und
keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildungen sind.
- die öffentlich ausgeschrieben und keine betriebliche Weiterbildung sind.
- die zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches noch nicht begonnen haben und innerhalb von
sechs Monaten nach Ausstellung des Gutscheines beginnen.
Sie haben Interesse – dann melden Sie sich bei Ihrer Volkshochschule in Altenburg und vereinbaren telefonisch (03447 499096) einen Beratungstermin. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.