

Altenburger Rathaus
Da bei den Kommunalwahlen am 22. April keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 6. Mai sowohl für die Oberbürgermeisterwahl als auch für die Landratswahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die höchste Anzahl an Stimmen erhalten haben.
Wahlberechtigt für die Stichwahl sind alle Bürger, die bereits bei der ersten Wahl wahlberechtigt waren, sofern sie nicht inzwischen, beispielsweise durch Wegzug, ihr Wahlrecht verloren haben. Die Regelung, wonach Personen für die Stichwahl ins Wählerverzeichnis eingetragen werden, die zwischen Wahl und Stichwahl das Wahlrecht durch Zuzug oder durch Erreichen der Volljährigkeit erlangen, wurde vom Gesetzgeber abgeschafft.
Die Stichwahl findet in denselben Wahlräumen wie die erste Wahl statt. Die an alle Wahlberechtigten versendeten Wahlbenachrichtigungskarten behalten auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen ausgestellt.
Wähler, die nicht mehr im Besitz ihrer Wahlbenachrichtigungskarte sind, können sich anhand der im Amtsblatt bekannt gemachten Stimmbezirkseinteilung oder im Internet über www.altenburg.eu/alias/wahlen über ihren Wahlraum informieren. Auch das Wahlbüro der Stadtverwaltung kann telefonisch unter 594-160 Auskunft zu den Wahlräumen geben.
Sowohl bei der Stichwahl des Oberbürgermeisters als auch bei der Stichwahl des Landrats hat jeder Wähler eine Stimme. Diese Stimme wird jeweils vergeben, indem einer der beiden vorgeschlagenen Bewerber gekennzeichnet wird. Die Wahlräume sind am Wahltag bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Das vorläufige Wahlergebnis der Stichwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Altenburg wird unter www.altenburg.eu abrufbar sein. Mit dem Vorliegen des Wahlergebnisses wird ab 19:00 Uhr gerechnet. Das endgültige Wahlergebnis wird per amtlicher Bekanntmachung veröffentlicht.
Weise, Wahlleiter der Stadt Altenburg