Einbruch im Botanischen Erlebnisgarten
Altenburg: In der Nacht zum Dienstag (23.06.2015) wurde in das Sommerhaus des Botanischen Garten eingebrochen. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 450 Euro. Mitgenommen haben die Einbrecher zwei Flaschen Sekt im Gesamtwert von rund 8 Euro.
In Hähnchengrill eingedrungen
Lödla: Unbekannte brachen in der Nacht zum Mittwoch, 24.06.2015 in das Verkaufsfahrzeug „Hähnchengrill“, Lödlaer Chausee ein und entwendeten Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Gesamtwert von rund 25 Euro. Der Sachschaden beträgt rund 50 Euro.
LKW -Scheibe eingeschlagen – Zeugenaufruf
Altenburg: In der Zeit vom Dienstag (23.06.2015), gegen 21:30 Uhr bis Mittwoch (24.06.2015), gegen 06:30 Uhr wurde von einem Mercedestransporter eine Seitenscheibe eingeschlagen. Das Fahrzeug war auf dem Paditzer Fußweg, Höhe Hausnummer 2 abgestellt. Kletterausrüstung und eine STIHL- Säge im geschätzten Gesamtwert von rund 2.500 Euro sind verschwunden.
Betrunken und ohne Erlaubnis gefahren
Altenburg: Am Dienstag (23.06.2015), gegen 01:30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Altenburger Land auf der Münsaer Straße einen 29-jährigen Nissanfahrer. Der Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Bei dieser Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,93 Promille.
Zu schnell unterwegs
Altenburg: Beamte der Polizeiinspektion Altenburger Land führten am Dienstag (23.06.2015), in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle auf dem Stiftsgraben durch. Dort ist eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt. 13 Fahrzeugführer mussten für ihr zügiges Fahrverhalten mit einem Verwarngeld verwarnt werden. Spitzenreiter war ein PKW Skoda mit 50 km/h.
Keine Fahrerlaubnis
Göhren: In der Ortslage Göhren wurde am Dienstag (23.06.2015) gegen 13:00 Uhr ein 29-jähriger Mercedesfahrer von Beamten der Polizeiinspektion Altenburger Land angehalten. Bei dieser Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.