Donnerstag , 28 März 2024
Aktuelle Nachrichten

Polizeibericht vom 26.03.2017

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Schmölln: Am Freitag ereignete sich ein Verkehrsunfall infolge eines Wendemanövers durch den Fahrer eines mit Lebensmitteln beladenen Sattelzuges, wobei dieser einen Leitpfosten umfuhr und im Straßengraben zum Stillstand kam. Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 45 – jährige Fahrer einen Atemalkoholwert von 2,78 Promille aufwies. Weiterhin wurden deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bekannt. Demnach war der Fahrer mit dem Sattelzug mit bis zu 120 km/h unterwegs. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und der Führerschein vorläufig entzogen. Aufgrund des quer zur Fahrbahn stehenden Sattelzuges kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen.

Ladendiebin gestellt

Altenburg: Am Samstag, den 25.03.2017 wurde eine 40 – jährige Ladendiebin nach der Tat bereits durch eine Mitarbeiterin des Kaufmarktes angesprochen. Dennoch flüchtete die Täterin. Aufgrund der sofortigen Nahbereichsfahndung durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Altenburger Land konnte die Tatverdächtige festgestellt werden. Das Diebesgut, wobei es sich um Lebensmittel handelte, konnte bei dieser noch festgestellt werden. Ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls wurde eingeleitet.

Diebstahl eines Kleinkraftrades Simson

Altenburg: Den Diebstahl eines Kleinkraftrades Simson S51 musste am 24.03.2017 ein 17 – jähriger feststellen, als dieser gegen 13:30 Uhr in der Runkwitzstraße zu seinem Fahrzeug zurückkehrte. Abgestellt hatte er das braune Kleinkraftrad erst 2 Stunden zuvor.

Zeugenhinweise, welche den Diebstahl mitbekommen haben, sind an die Polizeiinspektion Altenburger Land (Tel. 034474710) erbeten.

Betrunken und ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Schmölln: Nach Bürgerhinweis zu einem in Schlangenlinien fahrenden Verkehrsteilnehmer konnte dieser am 24.03.2017 festgestellt werden und der Verdacht wurde im Rahmen eines Atemalkoholtestes mit 2,89 Promille bestätigt. Weiterhin wurde bemerkt, dass der 50 – jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Eine Blutprobenentnahme wurde veranlasst und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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