Die Bauverwaltung informiert
Hinsichtlich der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen gibt es in der Stadtverwaltung Altenburg eine Verschiebung der Zuständigkeit. Übergangsweise – bis zum Ende dieses Jahres – werden Anträge auf Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Thüringer Straßengesetz durch das Referat Bauverwaltung und Bauordnung, Frau Seiler-Talakovics, bearbeitet.
Anträge sind weiterhin unter Verwendung des auf der Homepage der Stadtverwaltung Altenburg eingestellten Vordrucks schriftlich bei der Stadtverwaltung Altenburg, Markt 1 in 04600 Altenburg, per Fax unter der Rufnummer 03447/594 629 oder per E-Mail unter tiefbau@stadt-altenburg.de zu stellen. Frau Seiler-Talakovics ist zu den allgemein gültigen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Altenburg im Dienstgebäude Neustadt 7, Zimmer 212 sowie unter der Rufnummer: (03447) 594 631 erreichbar.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Anträge auf Sondernutzung grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle zu beantragen sind.
In der Zeit vom 4. bis zum 11. Oktober 2019 kann die Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung nur eingeschränkt erfolgen. Wir bitten daher darum, insbesondere für Baumaßnahmen in diesen Zeitraum Anträge möglichst frühzeitig, jedoch zumindest unter Beachtung der maßgeblichen Antragsfrist, einzureichen.
gez. Nicole Ruge
Referatsleiterin für Bauverwaltung und Bauordnung