Wer erhält in diesem Jahr den Denkmalpreis der Stadt? Die Ehrung soll wie gehabt anlässlich des „Tags des offenen Denkmals“ Anfang September zum 22. Male erfolgen.
Mit dem nach Johann-Georg Hellbrunn benannten Preis sollen besondere Leistungen gewürdigt und das Anliegen von Denkmalschutz und Denkmalpflege dargestellt werden. Die Preisverleihung samt Konzert wird in diesem Jahr, anders als in den Vorjahren, in der Brüderkirche stattfinden. Am Datum, 6. September, (Freitagabend vor dem Denkmaltag), ändert sich nichts.
Vorschlagsberechtigt sind Eigentümer, Bauherren, Architekten, Handwerksbetriebe, Vereine, die Kreishandwerkerschaft Altenburg sowie denkmalinteressierte Privatpersonen und die Untere Denkmalschutzbehörde. Sie alle sind aufgerufen, sich auch in diesem Jahr mit Vorschlägen für die Preisverleihung zu beteiligen. Gemäß der Neufassung der Vergaberichtlinie gilt erstmals die Teilnahmeberechtigung für die Maßnahmen, die bis zum 31. Juli 2019 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden. Die Vorschläge sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Altenburg unter Beifügung erläuternder Unterlagen (Begründung, Fotos etc.) bis zum 1. August 2019 einzureichen. Über die Verleihung entscheidet eine fachkundige und unabhängige Jury.
Das Preisgeld wird in seiner Höhe jährlich neu festgelegt und darf mit der Neufassung der Vergaberichtlinie nun auch erstmals auf mehrere Leistungen verteilt werden. Im Vorjahr waren es 2500 Euro.
Alle relevanten Informationen zum Denkmalschutzpreis (unter anderem Vergaberichtlinie, Bildergalerie aller bisherigen Preisträger) sind auf der Internetseite der Stadtverwaltung – www.altenburg.eu, Menüpunkt „Bauen und Wohnen“, weiter auf „Denkmalschutz“ und dann „Denkmalpreis der Stadt“ – zu finden.
Für Rücksprachen stehen die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde telefonisch unter der Nummer: (03447) 594 637 zur Verfügung.