Donnerstag , 28 März 2024
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Helfer für Wahllokale gesucht


Kommunalwahlen in Altenburg

Am 15. April öffnen in Altenburg um 8 Uhr die Wahllokale. Bis dahin haben die Organisatoren im Rathaus alle Hände voll damit zu tun, einen reibungslosen Ablauf der Kommunalwahlen im Stadtgebiet und den Ortsteilen zu gewährleisten. Für die Durchführung des Urnengangs werden viele ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglieder benötigt.

Am 15. April hat jeder wahlberechtigte Altenburger eine Stimme für die Wahl des Oberbürgermeisters und eine für die Wahl des Landrats. Bei der letzten Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2012 waren 29792 Altenburger wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung lag damals bei 48 Prozent. Jeder Bürger, der wahlberechtigt ist, erhält in diesem Jahr seine Wahlbenachrichtigungskarte bis spätestens 25. März. Erstmals sind in diesem Jahr auch Jugendliche im Alter ab sechzehn Jahre wahlberechtigt.

Für den bevorstehenden Urnengang wird die Stadt in 20 Stimmbezirke aufgeteilt, folglich wird es 20 Wahllokale geben. In jedem Stimmbezirk wacht ein Wahlvorstand über die ordnungsgemäße Stimmabgabe. Wahlvorstandsmitglieder werden für die Mitwirkung in den 20 Wahlvorständen und in fünf Briefwahlvorständen benötigt. Die Tätigkeit als Wahlvorstandsmitglied ist ein Ehrenamt, es wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 27,50 Euro (Briefwahlvorstand 22,50 Euro) gezahlt. Zu den Aufgaben der Wahlvorstandsmitglieder gehören das Führen des Wählerverzeichnisses und die Mitwirkung bei der Stimmauszählung ab 18 Uhr.

Wer am 15. April (ein Sonntag) Wahlvorstandsmitglied werden möchte, muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst wahlberechtigt sein. Interessierte können sich im Wahlbüro der Stadtverwaltung, Markt 1 (Rathaus), 04600 Altenburg melden.

Wer eine Bereitschaftserklärung abgibt, kann darauf den gewünschten Einsatzort vermerken. Telefonische Auskünfte erhalten potenzielle Wahlvorstandsmitglieder unter der Nummer 594-160. Weitere Informationen zu den bevorstehenden Wahlen sind im Internetangebot der Stadt unter www.altenburg.eu/alias/wahlen zu finden.

Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, wird diese am 29. April durchgeführt. Die Mitwirkung der Wahlvorstände wird in diesem Fall nochmals benötigt.

Gez. Weise, Wahlleiter

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