Zeit der Schulschließungen
Mit einem Kabinettsbeschluss vom 5. Januar 2021 wurde der Thüringer Landtag gebeten, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Eltern ohne Zugang zur Notbetreuung Elternbeiträge für Hort und Kindergärten für die Zeit der pandemiebedingten Schließungsanordnung erstatten zu können.
Es wird aktuell angedacht, dass von Eltern, die ihre Kinder für mehr als vier Tage im Monat in die Notbetreuung geben, die Elternbeiträge im jeweils vereinbarten Umfang zu zahlen sind. Eltern, die ihre Kinder nur bis zu vier Tage in die Notbetreuung geben, sollen keine Elternbeiträge zahlen müssen. Ebenso natürlich Eltern, die für ihre Kinder die Betreuung gar nicht in Anspruch nehmen. Derzeit fehlen diese gesetzlichen Regelungen noch.
Die Stadtverwaltung Altenburg hat bereits im Monat Januar 2021 die Einziehung von Hortgebühren ausgesetzt und wird deshalb bis zur endgültigen Regelung weiterhin keine Einziehung von Hortgebühren vornehmen. Eltern, die Hortgebühren eigenständig überweisen, können die Zahlung aussetzen.
Mitteilung des Fachdienstes Soziales und Schulen