Dienstag , 19 März 2024
Aktuelle Nachrichten

Johannisgraben – Verkehr kann wieder rollen

Der grundhafte Ausbau des Johannisgrabens ist so weit vorangekommen, dass Ende dieser Woche die Verkehrsfreigabe erfolgen kann.

Die Straße ist auf gesamter Länge, also von der Schmöllnschen Straße bis zur Johannisvorstadt, asphaltiert worden. Lediglich die Gehwege und ein Teil der Parkflächen können aufgrund von Materiallieferschwierigkeiten in diesem Jahr nicht mehr fertig gestellt werden. Um auch Fußgängern eine Nutzung des Johannisgrabens über die Wintermonate gefahrlos zu ermöglichen, wurden auch die Gehwege mit einer dünnen Asphaltdecke befestigt.

Die Verkehrsfreigabe soll am Freitag, 24. November, erfolgen, eine Woche vor dem Beginn des Altenburger Weihnachtsmarktes.

Die Autofahrer müssen sich zunächst nicht umgewöhnen, solange das Bauvorhaben nicht abgeschlossen ist, bleibt die Verkehrsführung unverändert. Das heißt, der komplette Johannisgraben ist weiterhin Einbahnstraße. Die für den Abschnitt zwischen der Gerhard-Altenbourg-Straße und der Schmöllnschen Straße vorgesehene Einführung eines Zweirichtungsverkehrs wird erst mit der endgültigen Fertigstellung realisiert, welche im Frühjahr 2018 geplant ist.

Die Einführung des Zweirichtungsverkehrs ist zurzeit aus Sicherheitsgründen nicht möglich, denn noch ist eine Einengung der Fahrbahn im Bereich Schmöllnsche Vorstadt, Abzweig Langengasse nicht beseitigt. Der Rückbau dieser Einengung ist erforderlich, um den zukünftigen Verkehr aus dem Johannisgraben in Richtung Puschkinstraße gefahrlos mit dem Gegenverkehr der Schmöllnschen Vorstadt vereinbaren zu können.

Dass der grundhafte Ausbau des Johannisgrabens in diesem Jahr noch nicht ganz geschafft wird, hat für die Autofahrer auch

einen Vorteil. Die Parkscheinautomaten laufen – ähnlich wie beim neuen Parkplatz in der Johannisvorstadt – noch im Probebetrieb, sodass bis zum Ende des Jahres entlang der frisch asphaltierten Straße noch kostenlos (mit Einlegen der Parkscheibe) geparkt werden kann.

Neu ist auch, dass Johannisgraben und Theodor- Neubauer-Straße als Parkraumbewirtschaftungszone ausgewiesen werden. Das heißt, dass auf allen ausgewiesenen Parkflächen die gleichen Parkregelungen gelten. Ab der Fertigstellung im Jahr 2018 werden also im Johannisgraben gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden – analog der Regelungen im gesamten Stadtgebiet – zu finden sein. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind die Bewohner der Parkzone A mit gültigem Bewohnerparkausweis.

Die entsprechende Beschilderung findet sich nicht mehr wie gewohnt an den Parkflächen, sondern an den jeweiligen Zufahrten zum Johannisgraben.
Die nun bevorstehende Verkehrsfreigabe ist wie eingangs erwähnt als eine Zwischenlösung für die Wintermonate gedacht. Wenn das benötigte Material eingetroffen ist, wird die endgültige Fertigstellung der Gehwege und der westlichen Parkplätze erfolgen. Diese Bauarbeiten können dann ohne eine erneute Vollsperrung der Straße durchgeführt werden.

Der Rückbau der Verengung in der Schmöllnschen Vorstadt soll ebenfalls im Frühjahr stattfinden, genauso wie die Begrünung und Ersatzpflanzungen auf dem nicht für den Verkehr benötigten Teil des Grundstückes Schmöllnsche Vorstadt 16.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert