Der Altenburger Friedhof kann auf eine fast 500-jährige Geschichte zurückblicken. Im Laufe der Zeit wurden zahlreiche Grabmale errichtet, welche zum Teil noch erhalten sind und unter Denkmalschutz stehen. Es ist das Anliegen der Stadt, diese zu erhalten und vor weiterem Verfall zu bewahren.
Aus diesem Grund wurde im vergangenen Jahr damit begonnen, historische Wandstellen anzubieten. Dies stieß auf reges Interesse und einige Stellen konnten neu vergeben werden. Sie werden derzeit wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt.
Für manch einen Interessenten stellten jedoch die Größe einer Wandstelle und der damit verbundene Pflegeaufwand ein Problem dar. Andere wollten auch nur eine Patenschaft für ein Grabmal übernehmen, ohne ein Nutzungsrecht zu erwerben.
Daher hat sich die Friedhofsverwaltung entschlossen, ab sofort auch Patenschaften für historische Grabmäler auf kleineren Grabstellen zu vergeben.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer einfachen Patenschaft für ein denkmalgeschütztes Grabmal verpflichtet sich der Pate beziehungsweise die Patin, dieses vor weiterem Verfall zu schützen beziehungsweise notwendige Restaurierungsarbeiten auf eigene Kosten vorzunehmen. Dazu wird ein entsprechender Patenschafts-Vertrag mit der Stadtverwaltung Altenburg abgeschlossen. Weitere Rechte und Pflichten erwachsen daraus nicht.
Die andere Möglichkeit besteht darin, mit der Patenschaft auch das Nutzungsrecht an der entsprechenden Grabstelle zu erwerben. Dies hat den Vorteil, dass man sich oder seine Angehörigen an dem Denkmal einmal beisetzen lassen kann. Nicht immer ist es aus denkmalschutzrechtlichen Gründen möglich, seinen Namen direkt auf dem Denkmal anbringen zu lassen. In diesen Fällen käme ein Liegestein in Frage.
Interessierte sollten sich einfach mal auf dem Friedhof umschauen und gegebenenfalls in der Friedhofsverwaltung vorsprechen, Telefon: (03447) 594646.