In diesem Jahr wird anlässlich des „Tags des offenen Denkmals“ bereits zum 22. Male der nach Johann-Georg Hellbrunn benannte Denkmalpreis der Stadt Altenburg vergeben. Damit sollen besondere Leistungen gewürdigt und das Anliegen von Denkmalschutz und Denkmalpflege dargestellt werden.
Das Ziel der Vergabe des Denkmalpreises besteht darin, Bürger anzuregen, sich bei der Erhaltung, Pflege und Nutzung von Kulturdenkmalen zu engagieren.
- vorbildliche Leistungen zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals
- vorbildliche Leistungen bei einer Fassadeninstandsetzung
- vorbildliche Leistungen bei der Instandsetzung denkmalpflegerisch wertvoller Details/Bauteile
- vorbildliche handwerkliche Einzelleistungen
- vorbildliche Aktivitäten und Initiativen zur Rettung, Sicherung und Bewahrung eines Kulturdenkmals.
Vorschlagsberechtigt sind Eigentümer, Bauherren, Architekten, Handwerksbetriebe, Vereine, die Kreishandwerkerschaft Altenburg sowie denkmalinteressierte Privatpersonen und die Untere Denkmalschutzbehörde. Sie alle sind aufgerufen, sich auch in diesem Jahr mit Vorschlägen für die Preisverleihung zu beteiligen.
Nach der im Jahre 2018 vom Altenburger Stadtrat beschlossenen Neufassung der Vergaberichtlinie gilt erstmals
die Teilnahmeberechtigung für die Maßnahmen, die bis zum 31. Juli 2019 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden. Die in der alten Richtlinie enthaltene Begrenzung der Teilnahmeberechtigung auf ein Jahr vor der jeweiligen Preisvergabe wurde damit aufgehoben.
Die Vorschläge sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Altenburg unter Beifügung erläuternder Unterlagen (Begründung, Fotos etc.) bis zum 1. August 2019 einzureichen. Über die Verleihung entscheidet eine fachkundige und unabhängige Jury. Die neue Vergaberichtlinie bietet hier nun die Möglichkeit, dass die Jury durch Mehrheitsentscheidung zusätzlich bis zu vier weitere fachkundige Mitglieder für die Dauer bis zum jeweiligen Ende der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates kooptieren kann.
Vorschläge, die unter die Anwendungsbereiche des Thüringer Denkmalschutzgesetzes beziehungsweise der Thüringer Bauordnung fallen, dürfen nicht gegen deren Regeln verstoßen.
Das Preisgeld wird in seiner Höhe jährlich neu festgelegt und darf mit der Neufassung der Vergaberichtlinie nun auch erstmals auf mehrere Leistungen verteilt werden. Im Vorjahr waren es 2.500 Euro. Der „Johann-Georg-Hellbrunn-Preis“ wird auch in diesem Jahr zum „Tag des offenen Denkmals“ durch den Altenburger Oberbürgermeister verliehen.
Die Verleihung findet im Rahmen des diesjährigen Konzertes zum „Tag des offenen Denkmals“ am Freitag, dem 6. September 2019 statt.
Die Organisatoren würden sich über eine Vielzahl von Vorschlägen für den „Johann-Georg-Hellbrunn-Preis“ freuen.
Weitere Informationen zum Denkmalschutzpreis (unter anderem Vergaberichtlinie, Bildergalerie aller bisherigen Preisträger) und zum „Tag des offenen Denkmals“ sind auf der Internetseite der Stadtverwaltung – www.altenburg.eu, Link „Bauen und Wohnen“, weiter auf „Untere Denkmalschutzbehörde“ und dann „Tag des offenen Denkmals“ – zu finden.
Für Rücksprachen stehen die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde telefonisch unter der Nummer: (03447) 594 637 zur Verfügung.
Gez. Jürgen Fröhlich, Untere Denkmalschutzbehörde