Im Jahr 2020 wird erneut der Kulturpreis der Stadt Altenburg vergeben. Der Kulturpreis soll Einzelpersonen, Vereine und freie Gruppen, die auf dem Gebiet der Kultur Hervorragendes für die Stadt Altenburg geleistet haben, ehren. Der im Abstand von 2 Jahren zu vergebene Preis ist mit 2.500,00 € dotiert. 2020 ist Vergabejahr.
In seiner Sitzung am 26. November 2015 hat der Stadtrat der Stadt Altenburg die Richtlinie zur Vergabe des Kulturpreises beschlossen. Diese ist im vollen Wortlaut auf der Website der Stadt Altenburg nachzulesen (Kategorie: Bürgerservice/Downloads“, weiter auf „Amtsblatt“, dann die Nr. 49/2015 aufrufen).
Der Vorschlag muss dabei mindestens enthalten: Name, Vorname und Anschrift des zu Ehrenden sowie eine ausführliche Begründung für welche herausragenden Verdienste der Kulturpreis verliehen werden soll sowie die persönliche Unterschrift des Einreichers bzw. eines Vertreters des Einreichers. Die Vorschläge sind formlos, schriftlich und fristgerecht zum jeweils 31. März (Datum Poststempel) des Vergabejahres in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit den Hinweis – Vorschlag Kulturpreis – zu kennzeichnen. Folgende Anschrift ist dabei zu verwenden:
Stadtverwaltung Altenburg
Büro des Oberbürgermeisters
Oberbürgermeister
– persönlich –
Markt 1, 04600 Altenburg
Die Übermittlung von Vorschlägen auf elektronischem Weg ist nicht zugelassen. Eine persönliche Bewerbung um den Preis ist ausgeschlossen. Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine und Verbände.