Die ersten Weidenkätzchen und grünen Spitzen der Frühblüher läuten dieser Tage das Ende des Winters ein. Damit ist auch die Badesaison nicht mehr weit entfernt. Die ersten Mutigen wagen ja bereits im zeitigen Frühjahr den Sprung ins kalte Wasser. Für ein ungetrübtes Badevergnügen ist nicht zuletzt die Wasserqualität entscheidend. Die Sauberkeit der Badegewässer überwacht das Gesundheitsamt des Landkreises Altenburger Land. Während der Saison vom 15. Mai bis 15. September werden von den Mitarbeitern monatlich Wasserproben genommen und analysiert sowie Ortsbesichtigungen durchgeführt.
Bis 1. April können Bürger auch in diesem Jahr Anfragen, Anregungen und Informationen zu den Badegewässern an das Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit, richteten. Dazu gehört auch, welche Seen, Teiche, Flüsse oder Bäche als Badegewässer zählen und als solches regelmäßig getestet werden sollten. In aller Regel können Gewässer, sofern dort nicht explizit das Baden verboten ist, etwa, weil der See unter Bergrecht steht oder die Eigentümer das Betreten des Geländes untersagen, im Rahmen des Gemeingebrauchs zum Schwimmen genutzt werden.
Voraussetzung ist aber in jedem Fall eine entsprechende Wasserqualität, damit biologische und/oder chemische Verunreinigungen die Badegäste nicht krank machen. Gemäß § 14 Absatz 1 der Thüringer Verordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer erstellt der Fachdienst Gesundheit eine Liste der Badegewässer. Diese beinhaltet derzeit den See Haselbach, den Hainbergsee Meuselwitz, den See Pahna und den See Prößdorf. Gemäß § 12 der Thüringer Badegewässerverordnung können Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerlisten einbringen.
Kontakt:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Gesundheit
Lindenaustraße 9
04800 Altenburg,
Telefon 03447 586-829
Während der Badesaison gibt der Fachdienst auch Auskunft zur aktuellen Wasserqualität.
Jörg Reuter
Öffentlichkeitsarbeit