Nach Prüfung hebt das Landratsamt Altenburger Land seine Allgemeinverfügung vom 04.02.2017 zur Bekämpfung der Geflügelpest
Anordnung von Maßnahmen nach §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit
§ 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz und Anordnung der Aufstallung zur Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss,
mit Wirkung vom 28.03.2017 auf.
Die Einschränkungen zur Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen und sonstigen Veranstaltungen mit Vögeln werden ebenfalls ab 28.03.2017 aufgehoben.