Wo nicht selbst kompostiert wird, müssen Bioabfälle in die Biotonne. In die graue Restmülltonne dürfen keine Bioabfälle aus Haushalt, Küche und Garten.
In jedem Fall ist eine Biotonne zu beantragen oder ein Antrag auf Befreiung von der Biotonne zu stellen. Beide Formulare hierzu erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg oder als Download auf der Webseite www.awb-altenburg.de unter „Formulare“. Bei Eigenkompostierung auf Ihrem Grundstück oder Mitnutzung einer Biotonne ist der „Antrag auf Befreiung Biotonne“ vollständig auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Bei gewünschter Biotonne ist der „Antrag auf Biotonne/n“ vollständig auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden.
§ 11 Abs. 1 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) verpflichtet die deutschen Städte und Landkreise seit 1. Januar 2015 alle Bioabfälle getrennt zu sammeln. Gemäß § 3 KrWG sind von dieser Vorgabe sowohl Garten-, Park- und Landschaftspflegeabfälle als auch Nahrungs- und Küchenabfälle betroffen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonne.
Unser Entsorgungsunternehmen und die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft kontrollieren nunmehr verstärkt die Restmülltonnen an den entsprechenden Grundstücken. Wird in den Restmülltonnen Bioabfall gefunden, werden die Tonnen mit Aufklebern gekennzeichnet und nicht entleert. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder kurzfristige Nachholung der Leerung.
Die Gebühr für die Biotonnen ist eine Jahresgebühr inklusive Entleerung aller zwei Wochen – also 26 Leerungen (80-Liter-Biotonne: 30,44 Euro, 120-Liter-Biotonne: 45,66 Euro, 240-Liter-Biotonne: 91,32 Euro).
Gras- und Strauchschnitt kann weiter zu den Recyclinghöfen und zum Kompostwerk gebracht werden.
Ihr Dienstleistungsbetrieb
Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei