Bereits seit über einem Jahr befindet sich der Fachdienst Grundsicherung, Wohngeld und sonstige Leistungen des Landratsamtes Altenburger Land im Vordergebäude der Lindenaustraße 31 in Altenburg. Dort können Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Altenburger Land, die über ein sehr geringes Einkommen (Rente, Lohn, Krankengeld, Arbeitslosengeld I etc.) verfügen, einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) stellen.
„Insgesamt 2.365 Anträge auf Miet- oder Lastenzuschuss haben wir im vergangenen Jahr bearbeitet“, so Silke Manger, Leiterin des Fachdienstes. „Manche Renten und Löhne hierzulande fallen sehr gering aus. Ein Teil der Einkommen, vor allem bei Frauen, Alleinerziehenden, Altersrentnern oder kranken Menschen liegt monatlich unter 800 Euro“, fährt sie fort. 1.576 Mal wurde ein monatlicher Zuschuss zur Miete oder zum selbst genutzten Wohneigentum bewilligt. „Insgesamt wurden so 1,4 Millionen Euro an betroffene Haushalte im Altenburger Land ausgereicht. Die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes betrug dabei 124 Euro“, schaut die Fachdienstleiterin in die Statistik.
Ob Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Etwa von der Höhe der eigenen Miete oder Belastung, der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Wohnort (Stadt oder Gemeinde) und dem monatlichen Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen. Vor allem Rentner, Alleinerziehende, Kranke oder Geringverdiener sind auf diese soziale Unterstützung angewiesen. 2017 bezogen insgesamt 668 Rentnerinnen bzw. Rentner unseres Landkreises Wohngeld.
Doch auch Familien können aufgrund eines geringen Einkommens diese Sozialleistung beantragen. Zugleich erhalten Betroffene mit Kindern gleich zwei Leistungen aus einer Hand: Neben dem Antrag auf Wohngeld können Familien mit Kindern gleichzeitig die Leistungen des Bildungspaketes beantragen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1.837 Anträge auf Zuschuss zum Mittagessen, für Klassenfahrten oder eintägige Ausflüge, Lernförderung, Schulbedarf, Teilnahme an einer kulturellen, sozialen oder sportlichen Aktivität oder Schülerbeförderung von Familien mit der Anspruchsvoraussetzung Wohngeld oder Kinderzuschlag gestellt. „Allein in diesem Bereich betrugen die ausgezahlten Gelder des Bildungspaketes an Kinder und Jugendliche 2017 insgesamt 155.500 Euro. Der größte Anteil entfiel auf den Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Schule oder Kindergarten. Steigende Ausgaben im Bildungspaket sind seit zwei Jahren vor allem im Bereich der Lernförderung zu verzeichnen. 2017 wurden hier fast 10.000 Euro bewilligt“, erklärt Manger.
Neben Wohngeld und Leistungen zum Bildungspaket zählt auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt zu den Aufgaben des Fachdienstes. Menschen ohne ausreichendes monatliches Einkommen oder Vermögen – vor allem im Rentenalter bzw. bei Behinderung oder Krankheit – erhalten dabei monatliche finanzielle Leistungen. Die Sozialhilfe dient dazu, Betroffenen eine menschenwürdige Existenz und die Abdeckung der Grundbedürfnisse wie Wohnen und Nahrung zu ermöglichen. Betroffen sind in erster Linie Menschen, die nicht erwerbsfähig bzw. bereits im Rentenalter sind oder nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Voraussetzung ist u.a., dass Betroffene von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen sind, ein geringes Einkommen haben und weniger als 5.000 Euro Vermögen besitzen.
„Oftmals wissen die Betroffenen nicht, dass bzw. wo sie bestimmte Sozialleistungen beantragen können. In vielen Fällen können wir helfen. Nur mit einem Zuschuss vom Staat – sei es zur Miete oder zum Lebensunterhalt – können manche Menschen ihre Grundbedürfnisse ausreichend decken“, sagt die Fachdienstleiterin.
Durchschnittlich erhielten 2017 im Altenburger Land 581 Menschen monatliche Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hilfe zum Lebensunterhalt wurde im vergangenen Jahr in durchschnittlich 138 Fällen bezogen. Neu seit Jahresbeginn 2018 ist auch, dass die betroffenen Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter erhalten, bei ihrer Sachbearbeiterin jetzt auch den Sozialpass bewilligt oder verlängert bekommen.
Die entsprechenden Anträge für die o. g. Sozialleistungen finden Betroffene im Internet unter www.altenburgerland.de in der Rubrik Landratsamt / Kreistag / online Formularservice / Formularbereich Soziales und Jugend.
Eine umfassende Beratung und Antragstellung der jeweiligen Sozialleistungen ist im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Fachdienst Grundsicherung, Wohngeld und sonstige Leistungen in der Lindenaustraße 31 in 04600 Altenburg zu den Öffnungszeiten dienstags 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr möglich.
Silke Manger,
Fachdienstleiterin
Fachdienst Grundsicherung, Wohngeld und sonstige Leistungen