Freitag , 29 März 2024
Aktuelle Nachrichten

CDU-Fraktion will finanzielle Sicherheit für Sportvereine

Klare Maßstäbe für die kostenfreie Nutzung kommunaler Sportstätten gefordert

Erfurt: Der Thüringer Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes beraten. Die CDU-Fraktion fordert darin klare Maßstäbe für die kostenfreie Nutzung kommunaler Sportstätten ein.

Der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Manfred Grob, dazu: „Die Landesregierung soll die kostenfreie Nutzung kommunaler Sportstätten durch Sportvereine sicherstellen. Damit wollen wir der großen sozialen, gesundheits- und bildungspolitischen sowie wirtschaftlichen Bedeutung des Thüringer Vereins- und Verbandssports für das gesellschaftliche Leben im Freistaat Thüringen Rechnung tragen.“

Schon heute können Vereine oftmals selbst in ihrer eigenen Kommune Sportstätten nur gegen Bezahlung nutzen. Diese Situation wird durch die rot-rot-grüne Landesregierung jetzt noch verschärft, da sie Gemeinden und Städte finanziell ausbluten lässt. Die CDU-Fraktion befürchtet daher weitere Belastungen der Vereine durch kommunale Gebührensatzungen.

Durch ihre Gesetzesänderung greift die CDU-Fraktion außerdem die Forderung des Landessportbundes auf, an den Einnahmen aus privaten Sportwetten beteiligt zu werden. „Damit erschließen wir für den Sport und auch für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege neue Einnahmequellen. In der Summe erhält der Sport gut eine Million Euro mehr pro Jahr. Gleichzeitig wollen wir aber, dass dieses Geld auch bei den Vereinen ankommt und nicht von den Kommunen abgeschöpft wird“, so Grob.

Kristina Scherer, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert