Donnerstag , 28 März 2024
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FREIE WÄHLER Altenburger Land – aktuelles Politikgeschehen


Kreisvereinigung FREIE WÄHLER Altenburger Land: + + + Präsenzunterricht für alle Schüler + + + Innenministerium vernachlässigt Kommunen + + + keine versteckte Finanzierung von Linksextremismus + + + Stand: 08. April 2021

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Offene Schulen und Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen

Mit Schreiben vom 31. März 2021 wandte sich der Landesvorsitzende der Freien Wähler Thüringen, Norbert Hein, unmittelbar an Kultusminister Holter und empfahl die Umsetzung eines 5 Punkte Plans.
1. Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe und Schuljahrwiederholung,
2. Freistaat soll Ausstattung von Schulen und Kitas mit Luftreinigungsanlagen veranlassen,
3. schnellere Bereitstellung von Antigen-Schnelltest und Selbsttests,
4. Corona-Verordnungen für Schulen und Kitas müssen alltagstauglich/ durchhaltefähig sein,
5. Nachholung versäumten Unterrichtsstoffes im kommenden Schuljahr einzuplanen.

Link zu Freie Wähler Thüringen mit Schreiben: https://th.freiewaehler.eu/startseite/

FREIE WÄHLER Altenburger Land:

Minister Holter antwortete am 06. April 2021 mit einem Brief an alle Thüringer Eltern, Sorgeberechtigten und Schüler. Dabei reflektierte er stark vom 5 Punkte Plan der Freien Wähler und ließ nicht viele Themenfelder offen. Ungeklärt ist noch die Versetzung der Schüler in die nächsthöhere Klassenstufe, auch wenn adäquates Lernen und angemessene Leistungsfeststellungen im laufenden Schuljahr überwiegend nicht möglich waren. Ebenso erwarten die Klassenstufen 7 bis 9 eine verbindliche Aussage, wann sie wieder in Präsenzunterricht zurückwechseln dürfen, denn bis heute sind sie allein noch vom Präsenzunterricht ausgegrenzt.

Mit einem offenen Brief haben Vertreter von Elternschaft und Politik in Schmölln für eine verbindliche Corona-Testpflicht an Thüringer Schulen geworben. Das war sicher gut gemeint, aber erscheint nicht zu Ende gedacht. Ein positiver Corona-Test an der Schule führt unweigerlich zu mehrtägiger Quarantäne ganzer Klassenverbände und etlicher Pädagogen, selbst wenn diese völlig frei von Symptomen sind. Testkapazitäten sollten natürlich trotzdem ausgebaut und verfügbar gemacht werden, aber die Testung selbst darf nicht erst an der Schule vorgenommen werden, sondern deutlich vorher. Die Initiative der engagierten Elternvertreter, um einen bruchfreien Präsenzunterricht zu ermöglichen, ist vorbildlich. Wenig verständlich bleibt jedoch, wie verantwortlich handelnde Politiker einen solchen Brief „blind“ unterschreiben konnten, ohne zuvor hilfreich korrigierend diese lobenswerte Elterninitiative unterstützt zu haben.

Regelmäßiges und häufiges Testen hilft bei der Eindämmung von Corona-Infektionen. Das Testen von Schülern ist jedoch am zweckmäßigsten, bevor diese ihren Schulweg mit Bus, Bahn oder zu Fuß antreten und mit anderen Schülern/ Pädagogen schon unterwegs bzw. im Schulbereich in unmittelbaren Kontakt kommen. Eine Testpflicht sollte nicht per Verordnung geregelt werden, sondern ausschließlich auf Grundlage eines parlamentarischen Gesetzbeschlusses. Nur so kann eine zustimmende Mehrheit sowie Rechtssicherheit garantiert werden. Bisherige Alleingänge der Landesregierung am Parlament vorbei führten regelmäßig dazu, dass Gerichte verschiedene Corona-Verordnungen für unrechtmäßig erklärten.

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Wenn Corona-Finanzhilfen belasten und nicht helfen

Mit Verabschiedung des zweiten Corona-Mantelgesetzes wurden wiederum umfangreiche Finanzhilfen nach pauschalem Rechenmodell an die Thüringer Kommunen ausgeteilt. Bedauerlicherweise zeigt sich im Finanzministerium wie auch im Innenministerium/Kommunales die gleiche unverständliche Beratungsresistenz, da man die klaren Empfehlungen des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofes in den Wind schlägt. Dieser warnte bereits im Januar 2021 vor weiteren Zuweisungen vergleichsweise hoher Pauschalbeiträge bei gleichzeitig rapide sinkender Steuerkraft der Kommunen. Vielmehr sollten Corona-Hilfen nur dann an bedürftige Kommunen fließen, wenn diese solche beantragen. Brechen jedoch Steuereinnahmen weg und fließen zugleich umfangreiche Hilfszahlungen zu, welche trotzdem voll auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune anzurechnen sind; dann dürften bisherige Berechnungsgrundlagen für Kreisumlage und weitere Steuerkraft basierende Pflichtabgaben nicht unverändert in Kraft bleiben. Nehmen wirtschaftsschwache Kommunen nun zugewiesene hohe Corona-Hilfszahlungen an, dann werden diese vollumfänglich in die Bemessung der kommunalen Steuerkraft einbezogen und erhöhen somit künftige Abgabelasten für die betreffende Gemeinde erheblich. Egal wie, mit derart unausgegorenen Hilfszahlungen haben viele Kommunen nur die Wahl zwischen Nichtannahme der Geldzuweisungen und daraus folgender Nichterfüllung ihrer Pflichtaufgaben, oder der Annahme der Corona-Gelder und daraus resultierender Zahlungsunfähigkeit für bemessene Pflichtabgaben im kommenden Haushaltsjahr.

FREIE WÄHLER Altenburger Land:

Bei seinen Beratungen vorab von Gesetzesempfehlungen an das gesamte Landesparlament, ist auch der Innen- und Kommunalausschuss auf qualitativ genügende Zuarbeit aus den fachlich zuständigen Ministerien angewiesen. Erfolgt keine genügende Unterstützung, entstehen schnell fehllaufende Gesetze mit folgendem erheblichen Nachteil für den Freistaat; hier nun viele Millionen Euro Schaden.

Es ist unbegreiflich, dass die Landesregierung gute Ratschläge des Landesrechnungshofes ignorierte und deshalb nun mit unausgegorenen Finanzzuweisungen gerade unsere wirtschaftsschwächeren Städte und Gemeinden in noch größere Bedrängnis bringt. Es ist überfällig, dass gerade Innenministerium/Kommunales und Finanzministerium nun endlich anfangen im Sinne unserer Kommunen zu arbeiten. Das kann nicht allein ein großvolumiges Ausschütten hart erarbeiteter Steuergelder ohne guten Sinn und Verstand sein. Dafür jedoch eine überfällige Anpassung der regelmäßigen Schlüsselzuweisungen durch das Land, sowie eine darauf folgende Neuregulierung der Umlagen und Abgaben im Finanzausgleichsgesetz mit dem Ziel einer dauerhaften Entlastung unserer Kommunen.

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Demokratiefördergesetz ist in aktueller Form nicht akzeptabel

Die Bundesregierung hat eine Beschlussvorlage für ein sogenanntes Demokratiefördergesetz zur Abstimmung an das Bundesparlament gegeben. Im parlamentarischen Prüfverfahren fiel jedoch auf, dass dieses Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus in vorliegender Form nicht zustimmungsfähig ist.

Einerseits verstößt es gegen die Hufeisentheorie, da es einseitig den Kampf gegen Rechtsextremismus unterstützt, ohne dass der Linksextremismus auch nur genannt ist. Andererseits verweigern die rot-rot-grünen Parteien/ Fraktionen die Aufnahme einer „Extremismusklausel“. Damit würden alle Nichtregierungsorganisationen, welche über das Demokratiefördergesetz staatliche finanzielle Zuwendung vom Bund erhalten sollen, ihr Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben. Das Bekenntnis zu den Werten unserer Republik wiederum sehen die rot-rot-grünen Parteien als ungerechtfertigten Generalverdacht gegenüber ihren protegierten Demokratieverteidigern und lehnen die „Extremismusklausel“ im Gesetzestext ab.

Als Freie Wähler sind wir erschüttert, dass mit Frau MdB Kaiser ausgerechnet eine Sozialdemokratin darüber Klage führt, dass demokratische Parlamentsfraktionen diesem sogenannten Demokratiefördergesetz keine Zustimmung geben können. Wer nach außen lautstark Demokratiestärkung einfordert, der sollte seine eigene Glaubwürdigkeit nicht durch bewusste Blindheit gegenüber dem Linksextremismus selbst unterminieren.

Wenn SPD, B90/Grüne und Die Linke sich zudem aktiv dagegenstemmen, dass die über ein Demokratiefördergesetz finanziell profitierenden Organisationen sich vorab zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen haben, dann verstärken sich Zweifel an der Lauterkeit dieses Gesetzes. Es stellt sich die Frage, ob die hier zu unterstützenden Demokratieverteidiger nicht selbst in einem Konflikt mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Der Verdacht liegt deshalb nahe, dass rot-rot-grüne Parteien somit eine staatliche Alimentierung von Organisationen und Einzelpersonen umsetzen wollen, welche nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen. So soll womöglich auf Steuerzahlerkosten das rot-rot-grüne Wählerpotential aus dem extremen linkspolitischen Lager bei Laune gehalten werden. Die Vorlage für dieses sogenannte Demokratiefördergesetz ist somit erheblich nachbesserungswürdig bzw. gänzlich zu verwerfen.

Auch in Thüringen beabsichtigen die rot-rot-grünen Regierungsparteien ein vergleichbares Landesgesetz zur Demokratieförderung umzusetzen. Und auch hier unterstützen wir einhellig den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus, aber verlangen gleichermaßen die Aufnahme des Kampfes gegen Linksextremismus in einen solchen Gesetzestext. Zudem ist das Einpflegen einer „Extremismusklausel“, welche alle über das Demokratiefördergesetz begünstigten Organisationen und Personen verpflichtet sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen. Jeder andere Ansatz, ein solches Gesetz zu verabschieden, wird unsere entschiedene Ablehnung erfahren.

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Die FREIEN WÄHLER setzen sich für unseren Landkreis ein, damit uns allen das Altenburger Land eine STARKE HEIMAT bleibt.

Uwe Rückert; Vorsitzender der FREIEN WÄHLER ABGLand

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