Starke Heimat: Zu Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Meiningen vom 16. Juni 2020
Am 16. Juni 2020 entschied die 3.Kammer des Verwaltungsgerichtes Meiningen über zwei Dienstpostenbesetzungen im Bereich der Thüringer Landespolizeidirektion. Diese erfolgten nach Maßgabe des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie der Landespolizeidirektion selbst. Nicht einbezogen wurde jedoch die zuständige Personalvertretung.
Eine dieser Dienstpostenbesetzungen war schon deswegen von Ministerium und Landespolizeidirektion in rechtswidriger Weise vollzogen, da man diese noch vorab jeder Information der Personalvertretung durchführte. Im zweiten Fall beteiligte die Landespolizeidirektion die Personalvertretung, welche die geplante Dienstpostenbesetzung jedoch begründet ablehnte. Daraufhin entschied das Thüringer Innenministerium recht selbstherrlich, dass man die Personalvertretung gar nicht einbeziehen müsste. Auch hier zeichnet sich das Bild unrechtmäßiger Begünstigung zweier Polizeibeamter ab, welche offenbar in hoher Gunst bei der rot-rot-grünen Landesregierung stehen.
Das Verwaltungsgericht Meiningen entschied nun korrekt, dass auch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, sowie die Leitung der Landespolizeidirektion an die geltenden Bestimmungen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes gebunden sind. Damit ist zweifelsfrei klar, dass das Vorgehen des Thüringer Innenministeriums sowie der Thüringer Landespolizeidirektion nicht rechtskonform war.
Mitunter schafft sich die Landespolitik ihre eigenen Gesetze, mit denen man am Wählerwillen vorbei beispielsweise Ämter höchster politischer Staatsbeamter allein nach rot-rot-grünem Gutdünken vergibt. Berufsfachliche und sonstige Qualifikation sind dabei offenbar von weniger Gewicht, als parteipolitische Linientreue. Werden mit nun getroffenen Gerichtsentscheiden auch Dienstpostenbesetzungen der Landespolizei zurecht beanstandet, dann offenbart das nicht nur eine rot-rot-grüne Willkürpolitik am tatsächlichen Wählerwillen vorbei, sondern ebenso eine Ignoranz gegenüber geltenden Gesetzen.
Wohin also führt eine rot-rot-grüne Landesregierung unseren Freistaat, wenn augenscheinlich weder der mehrheitliche Wählerwille noch die rechtskräftigen Gesetze deren Handeln lenken? Ein zuletzt so zu verstehender, von rot-grünen Politikvertretern geäußerter Generalverdacht gegen unsere Polizisten, sie wären unangemessen gewalttätig und besäßen in erheblichem Ausmaß rassistische Einstellungen, unterstützte annehmbar nun mehrfach radikal enthemmte Gewalt gegen die Beamten. Rot-grüne Politik kann somit durchaus als Ursache vielfach antistaatlichen Handelns mit teilweise schon terroristischem Charakter gewertet werden. Die Nichtbeachtung verbindlich geltender Gesetze und die Nichtunterstützung der staatlichen Polizeikräfte ist weder richtig, noch geben die betreffenden rot-grünen Politikvertreter damit ein gutes Vorbild ab.
Uwe Rückert