Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. „Die Maßnahmen sind eine zielgenaue Starthilfe für die Bürger und die Wirtschaft zur Bewältigung der Pandemie“, sagt Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern für Bau und Heimat. Denn so der Ostthüringer Bundespolitiker: „Deutschland muss jetzt schnell wieder in Fahrt kommen.“
Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bringt finanzielle Verbesserungen für Familien und Unternehmen. Etwa durch die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze. „Geben Firmen die Steuersenkung weiter, wird es günstiger für die Konsumenten, streicht das Unternehmen die zusätzliche Summe ein, kann es damit seine Mitarbeiter bezahlen“, so Volkmar Vogel.
Eine deutliche Entlastung spüren Eltern durch den einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Zudem wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre deutlich angehoben.
Zu den Entlastungen für Unternehmen gehört die Erleichterung bei der Verlustberücksichtigung für die Jahre 2020 und 2021. Ebenfalls befristet für 2020 und 2021 wird zudem die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung bis zu 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt.
Volkmar Vogel sagt: „Um wieder auf die Beine zu kommen, braucht die Wirtschaft eine kräftige Starthilfe. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wirkt mit mehreren Hebeln: Es sorgt dafür, dass die Bürger und Unternehmen mehr Geld zur Verfügung haben. Indem wir die Konsumkraft stärken und Investitionsanreize setzen, kommen wir schnell wieder raus aus der Krise.“