Inhalte aus dem Kabinettsbeschluss vom 6. Mai 2020
Gastronomie und Tourismus
„Die Landesregierung sieht die Öffnung touristischer, insbesondere gastgewerblicher Betriebe vor, sofern die strengen Hygienevorschriften, die besonderen branchenspezifischen infektionsschutz- und Arbeitsschutz rechtlichen Bestimmungen sowie die geltenden Abstandsregeln vollumfänglich berücksichtigt werden. Die Öffnung soll am 15. Mai 2020 erfolgen und umfasst die Campingplätze sowie der Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbare Angebote, Gastronomie, Hotellerie und Gastgewerbe.
Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke treffen die Kommunen eigenständig.“
Kultur- und Großveranstaltungen
„Die Thüringer Staatskanzlei hat auf Grundlage der Übereinkunft von Bund und Ländern mit den institutionell geförderten Theatern und Orchestern Festlegungen getroffen, in der noch laufenden Spielzeit und bis zum 31. August 2020 keine Theater- und Orchesteraufführungen im Innenbereich durchzuführen und in einer entsprechenden Arbeitsgruppe notwendige einrichtungsspezifische Arbeitsschutz- und Gesundheitskonzepte für den Spielbetrieb zu entwickeln.
Die Landesregierung hat sich verständigt, hinsichtlich von Großveranstaltungen die in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen geltende Obergrenze von 1.000 Personen in Verbindung mit Leitlinien aus Hessen zu übernehmen, um Veranstaltern Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. Die Festlegung gilt zunächst bis zum 31. August.“
Eine Zusammenfassung des Kabinettsbeschluss finden Sie unter: https://www.landesregierung-