Biometrisches Passbild für Führerschein erforderlich
In den vergangenen Wochen musste die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Altenburger Land verstärkt feststellen, dass viele Antragsteller überalterte bzw. nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechende Lichtbilder vorlegten. Aus diesem Grund möchte der Fachdienst Straßenverkehr darauf hinweisen, dass seit Oktober vergangenen Jahres auch für den Führerschein ein biometrisches Passfoto erforderlich ist. Diese Fotos, die seit langem für Reisepässe vorgeschrieben sind, werden nicht im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrietaugliches Passfoto lauten: Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie etwa auf gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen. Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein. Jedoch müssen die Kopfhaare nicht komplett abgebildet sein, Schwarz-Weiß-Aufnahmen sind erlaubt. Das Bild muss die Person ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen, die Passbehörde kann aber vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen Ausnahmen zulassen.
Die Entscheidung über die Zulassung eines Fotos für den Führerschein trifft die jeweilige Behörde. Da bei einer Kontrolle erkennbar sein muss, dass es sich bei dem Fahrzeugführer auch tatsächlich um den Inhaber der Fahrerlaubnis handelt, ist ein aussagekräftiges Lichtbild unerlässlich.
Zum Zwecke der weitgehenden Einheitlichkeit werden die Anforderungen zugrunde gelegt, die zur Sicherstellung der Biometrietauglichkeit von Passbildern entwickelt wurden. Die Anforderungen an das Passbild sind in § 5 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) geregelt. Die Anwendung dieser Vorgaben aus den Pass- und Personalausweisvorschriften erleichtert die Beurteilung geeigneter Lichtbilder durch das Personal der Verkehrsbehörden erheblich.




