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Vom 19. September 2011 bis 15. Oktober 2011 ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt erlaubt. Beim Verbrennen sind die Auflagen aus der Allgemeinverfügung (Amtsblatt des Landkreises Altenburger Land vom 27. August 2011) einzuhalten. Verstöße können im Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.