
Altenburger Rathaus
Da bei den Kommunalwahlen am 22. April keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 6. Mai sowohl für die Oberbürgermeisterwahl als auch für die Landratswahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die höchste Anzahl an Stimmen erhalten haben.
Wahlberechtigt für die Stichwahl sind alle Bürger, die bereits bei der ersten Wahl wahlberechtigt waren, sofern sie nicht inzwischen, beispielsweise durch Wegzug, ihr Wahlrecht verloren haben. Die Regelung, wonach Personen für die Stichwahl ins Wählerverzeichnis eingetragen werden, die zwischen Wahl und Stichwahl das Wahlrecht durch Zuzug oder durch Erreichen der Volljährigkeit erlangen, wurde vom Gesetzgeber abgeschafft.

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Stichwahl am 6. Mai
Der Urnengang am vergangenen Sonntag verlief in Altenburg ohne Komplikationen, kurz nach 19 Uhr stand das vorläufige Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl fest. Am Dienstag dieser Woche tagte der Wahlausschuss und stellte das amtliche Wahlergebnis fest. Demnach lag Amtsinhaber Michael Wolf (SPD) in der Wählergunst vorn, auf ihn entfielen rund 45,9 Prozent der gültigen Stimmen (6471). Auf den zweiten Platz schaffte es Peter Müller (pro Altenburg), er holte 23,5 Prozent der Stimmen (3308). André Neumann (CDU) kam auf 19,4 Prozent (2737 Stimmen), Michael Sonntag (DIE LINKE) auf 11,2 Prozent (1583 Stimmen).

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In vier Wochen, am 22. April (Sonntag), finden in Thüringen Kommunalwahlen statt. In Altenburg sind die Wähler an dem Tag unter anderem zur Wahl eines Oberbürgermeisters aufgerufen. Am Dienstag dieser Woche kam der Wahlausschuss im Kleinen Ratssaal des Rathauses zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, um die eingegangenen Wahlvorschläge zu prüfen. Alle vier Vorschläge wurden zugelassen. Damit steht fest, dass neben Amtsinhaber Michael Wolf (SPD) folgende drei Bewerber antreten: André Neumann (CDU), Michael Sonntag (DIE LINKE) und Peter Müller (pro Altenburg).