
Sowohl in einer ärztlichen Praxis als auch in einem Krankenhaus muss die Behandlung eines Patienten umfassend vermerkt werden. Dazu werden Krankenakten angelegt, die neben den patientenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Hausarzt auch die Vorgeschichte der Krankheit, die Beschwerden, den Behandlungsverlauf, verordnete Medikamente und Patienteneinwilligungen beinhalten. Wichtig ist, dass die Eintragungen für den weiter behandelnden Arzt verständlich sind. Nach Operationen müssen ein Operationsbericht, eventuelle Zwischenfälle sowie Pflegemaßnahmen dokumentiert werden.
Ja, gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf eine sogenannte Patientenquittung. Diese soll die Leistungen des Arztes transparenter machen. Der Versicherte kann anhand der Patientenquittung übersichtlich nachvollziehen, welche Leistungen in der Praxis oder im Krankenhaus erbracht wurden und welche Kosten die Krankenkassen dafür gezahlt haben. Ergeben sich Unklarheiten in Bezug auf Art und Umfang der Behandlung, kann die Patientenquittung dem Versicherten konkrete Anhaltspunkte für Nachfragen liefern. Wichtig zu wissen: Wer die Patientenquittung direkt im Anschluss an einen Arztbesuch verlangt, erhält diese kostenlos.
Bezug nehmend auf die jüngsten Nachrichten zu den vermeintlichen Planungen der Landesregierung bezüglich einer beabsichtigten Schließung des Krankenhaus-Standortes Schmölln äußerte sich Landrat Sieghardt Rydzewski wie folgt: