Die Einwohnermeldestelle teilt mit
Zu Beginn des neuen Jahres registriert die Einwohnermeldebehörde eine Vielzahl von Anfragen. Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes wird seitens der Meldestelle darum gebeten, nicht zwingend erforderliche Behördenangelegenheiten zu verschieben. Da die Eindämmungsmaßnahmen kein fixes Enddatum haben und an die jeweilige aktuelle Infektionslage angepasst werden, ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen.
Aus diesem Grund folgender Hinweis: Bis mindestens 31. Januar (eventuell auch darüber hinaus) ist ein Besuch der Meldestelle nur mit Terminvereinbarung für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten möglich. Gemäß den aktuellen Infektionsschutzregeln wird darum gebeten, dass vorzugsweise eine Kontaktaufnahme per e-mail an meldestelle@stadt-altenburg.de mit Angabe des Anliegens sowie eine telefonische Erreichbarkeit erfolgt.
Die Mitarbeiter der Meldebehörde werden sich dann telefonisch zwecks Sachverhaltsklärung und Terminvereinbarung melden. Im Falle, dass kein Internetzugang existiert, steht natürlich auch Telefon (594379) sowie ein Fax (594369) zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die Vergabe von Terminen erfolgt nur, wenn ein dringender Grund besteht, wie etwa An- oder Ummeldungen oder eine zwingende Erforderlichkeit für den Besitz eines aktuellen Dokumentes.
In allen Ämtern, so auch in der Meldestelle, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zwingend geboten. Zu beachten ist weiterhin, dass zurzeit nur Einzelpersonen der Zutritt gestattet wird. Ebenso muss das Abstandgebot von mindestens anderthalb Metern stets beachtet werden.