Sportstätten der Stadt
Dank einer Änderung der aktuellen Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist der organisierte Sportbetrieb für unter 18-Jährige in Vereinen nunmehr wieder erlaubt.
Bezogen auf die Stadt Altenburg bedeutet dies:
Alle städtischen Sportstätten stehen seit Mittwoch, 11. November 2020, wieder für Vereine zur Verfügung, die Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres trainieren.