Landtagswahl am 27. Oktober 2019
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, in ihrem Wahlraum zu wählen, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Das Formular für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Für den Fall, dass die Briefwahlunterlagen von einer anderen Person abgeholt werden sollen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Dies gilt auch für den Ehepartner.
Das Altenburger Wahlbüro im Kleinen Ratssaal im Rathaus, Markt 1, 04600 Altenburg, ist für die Wahlberechtigten der Stadt wie folgt geöffnet:
- Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr,
- Dienstag 8:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr,
- Freitag 8:30-12:00 Uhr (am 25. Oktober zusätzlich 13:30-18:00 Uhr).
Der ausgefüllte und unterschriebene Wahlscheinantrag kann im Wahlbüro abgegeben oder an die unten angegebene Adresse in einem frankierten Umschlag gesendet werden. Die Beantragung von Wahlscheinen kann bis zum Freitag, dem 25. Oktober 2019, 18:00 Uhr erfolgen. Nur im Ausnahmefall – bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung – können am Sonnabend vor der Wahl oder noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlberechtigte aus dem Landkreis, die nicht in Altenburg wohnen, können die Briefwahlunterlagen bei ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft beantragen.
Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse gesendet oder bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden. Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbüro abholen, können ihre Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben.
Der Briefwähler muss dafür sorgen, dass sein Wahlbrief die auf dem Freiumschlag angegebene Adresse bis zum Wahltag 18:00 Uhr erreicht.
Die Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl erfolgt durch eigens für diesen Zweck berufene Briefwahlvorstände. Diese öffnen erst am Wahltag in öffentlicher Sitzung die Wahlbriefe, prüfen die Wahlberechtigung anhand des Wahlscheins und werfen den im Wahlbrief enthaltenen Stimmzettelumschlag ungeöffnet in eine Wahlurne ein. Damit wird auch bei der Briefwahl die Geheimhaltung der Stimmabgabe gesichert. Am Wahltag nach Ende der Wahlhandlung um 18:00 Uhr werden die Stimmzettelumschläge vom Briefwahlvorstand aus der Wahlurne entnommen, geöffnet und die Stimmen ausgezählt. Die abgegebenen Stimmen der Briefwähler gehen gleichberechtigt mit den in den Wahllokalen abgegebenen Stimmen in das Wahlergebnis ein.
Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie bei:
Stadtverwaltung Altenburg
Wahlbüro
Markt 1
04600 Altenburg
Tel. 594-960, Fax 594-969
gez. Weise
Stadtverwaltung Altenburg