Online-Übersicht im Aufbau
Die Thüringer Sonderverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist auch für die Altenburger Gastronomiebetriebe schwer zu verdauen. Die Verordnung, die in dieser Woche in Kraft getreten ist, sieht die Schließung von Gaststätten vor, gestattet allerdings die Lieferung oder Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke. Stellt sich die Frage: Welcher betroffene Altenburger Gastronomiebetrieb bietet diesen Außer-Haus-Lieferungs- oder Abholservice jetzt an?
Die Stadt will die von Schließung betroffenen Gaststätten unterstützen und plant, die Bürger darüber zu informieren. Auf der Startseite des städtischen Internetauftritts (www.altenburg.eu) soll eine Übersicht der geschlossenen Gastronomiebetriebe mit Außer-Haus-Lieferungs- oder Abholservice veröffentlicht werden. Interessierte Anbieter müssen nichts weiter tun, als ihre Kontaktdaten (Betrieb, Adresse, Telefonnummer, E-Mail oder Website) an das Referat Wirtschaftsförderung zu übermitteln.
Dazu eine Mail an:
tino.scharschmidt@stadt-altenburg.de.
Die Veröffentlichung erfolgt kostenlos.