Landratsamt ruf jetzt zur Beantragung der Fördermittel aus dem Landesprogramm für 2022 auf
„Familie“ ist da, wo Menschen in den unterschiedlichsten Formen miteinander leben und über mehrere Generationen füreinander sorgen. Projekte, die die Lebensbedingungen von Familien verbessern, werden auch in diesem Jahr finanziell unterstützt. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können nicht bezuschusst werden. Ab sofort nimmt das Landratsamt Altenburger Land die Anträge für das Jahr 2022 entgegen. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2021. Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Träger sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Unterstützung erhalten Vorhaben, die eines der Ziele aus dem „Integrierten Fachplan für Familien im Altenburger Land 2021 bis 2023“ verfolgen und auf diese Weise die Lebensbedingungen von Familien im Landkreis verbessern wollen.
Die Förderung bezieht sich dabei auf Themenbereiche wie
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität,
- Bildungsangebote für Familien,
- die Schaffung und den Erhalt von Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangeboten,
- den Erhalt von Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum
- und die Schaffung von Möglichkeiten zur generationsübergreifenden Begegnung.
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) wird seit dem Jahr 2019 in allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Mit den Geldern des Landesprogramms sollen die Lebensbedingungen von Familien verbessern und erhalten.
Nähere Informationen gibt es im ausführlichen Aufruf zur Antragstellung auf der Webseite des Landkreises www.altenbugreland.de unter „Gesundheit/Soziales“ (links), „Soziales“, „Familienförderung (LSZ)“ in der Rubrik „Downloads“ (rechts) Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Allgemeine Informationen zum Landesprogramm stehen unter www.lsz-thueringen.de.
Jörg Reuter
Öffentlichkeitsarbeit