Der nächste Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung soll im Frühjahr stattfinden. Abhängig vom Pandemiegeschehen ist geplant, die Schulung am 17. April 2021 zu beginnen. Veranstalter ist die Thüringer Fischerschule beim Angelfischereiverein Schnaudertal. Die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungs-lehrgang ist die Voraussetzung zur Teilnahme an der Fischereiprüfung.
Wer den Vorbereitungslehrgang besuchen möchte, kann sich bis zum 28. März 2021 schriftlich oder telefonisch bei der Fischerschule anmelden. Die notwendigen Formulare sind im Angelgeschäft Maulwurf in Altenburg erhältlich oder können unter KarToGa@t-online.de abgefordert werden. Die Untere Fischereibehörde weißt jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es wegen der Corona-Pandemie dazu kommen kann, dass sowohl der Lehrgang als auch die Prüfung kurzfristig abgesagt werden müssen.
Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird – ebenfalls abhängig vom Pandemiegeschehen – im Landkreis Altenburger Land am 29. Mai 2021 durchgeführt. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Alle vier Lehrgangstage sind zu besuchen. Fehlende Stunden sind nachzuholen, bevor an einer Prüfung teilgenommen werden kann. Der Online-Kurs von Fishing-King wird in Thüringen ebenfalls als Vorbereitungslehrgang anerkannt. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass diese Anerkennung in anderen Bundesländern nicht zwingend erfolgt.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung kann über den Veranstalter des Fischereilehrganges oder beim Landratsamt Altenburger Land in der Unteren Fischereibehörde des Fachdienstes Öffentliche Ordnung gestellt werden. Dieser ist vier Wochen vor Prüfungstermin bis spätestens 30. April 2021 bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 35 Euro erhoben. Die Teilnehmer des Vorbereitungslehrgangs in der Thüringer Fischerschule entrichten die Gebühr gegenüber dem Lehrgangsträger, der diese dann gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung an die untere Fischereibehörde weitergibt.
Prüflinge, die anderweitig an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben, müssen die Gebühr vier Wochen vor Prüfungsbeginn überwiesen haben. Die Bankverbindung lautet: IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00, BIC HELADEF1ALT, Verwendungszeck: Name + Fischerprüfung. Die Bescheinigung über die gezahlte Gebühr ist dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.
Kontakte:
AV Schnaudertal e.V.
Thüringer Fischerschule
Karl Heinz Bergner
Mittelstraße 4
04610 Meuselwitz
Tel.: 03448/412886
E-Mail: KarToGa@t-online.de
Landratsamt Altenburger Land
Untere Fischereibehörde
Fachdienst Öffentliche Ordnung
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Im Auftrag
Jörg Reuter
Öffentlichkeitsarbeit