Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft informiert
Gebühren zahlen bis 1. Dezember
Der Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/ Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land erinnert alle Gebührenpflichtigen, welche die vierteljährliche Zahlungsweise gewählt haben und nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, dass die Zahlung für das 4. Quartal 2021 am 01.12.2021 fällig ist.
Die Zahlung erfolgt bitte unter Angabe der Kunden- und Bescheidnummer auf folgendes Konto bei der Sparkasse Altenburger Land: IBAN: DE44830502001301012374, BIC: HELADEF1ALT.
Von Gebührenpflichtigen, die dem Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/ Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt die Abbuchung zu der ausgewiesenen Fälligkeit. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die geschuldeten Beträge durch Mahnung beizutreiben. Zahlungen von Abfallgebühren sind ausschließlich bargeldlos per Überweisung oder Lastschrift zu begleichen.
Darüber hinaus weist der Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/ Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land auf veränderte Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr hin. Demnach sind die Recyclinghöfe und die Kompostieranlage an Weihnachten und zum Jahreswechsel wie folgt geschlossen:
Recyclingzentrum Altenburg:
24. bis 26.12.2021 und 31.12.2021 bis 02.01.2022
Recyclinghof Meuselwitz:
21.12.2021 bis 03.01.2022
Recyclinghof Schmölln:
24.12.2021 bis 26.12.2021 und 31.12.2021 bis 02.01.2022
Donnerstag, dem 23.12.2021 nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
Recyclinghof Lucka:
21.12.2021 bis 03.01.2022
Recyclinghof Gößnitz:
24.12.2021 bis 03.01.2022
Recyclinghof Frohnsdorf:
24.12.2021 bis 03.01.2022
Kompostieranlage Göhren:
24. bis 26.12.2021 und 31.12.2021 bis 02.01.2022
Jörg Reuter
Öffentlichkeitsarbeit