Ende der Stallpflicht für Geflügel
Hausgeflügel kann seit dem 7. März 2021 wieder ins Freie. Die vom Veterinäramt des Altenburger Landes am 7. Januar angeordnete Stallpflicht wird wieder aufgehoben, informiert Amtstierarzt Matthias Thurau.
Die Aufstallung wurde per Allgemeinverfügung erlassen, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe beziehungsweise das Eindringen dieser in Haustierbestände zu verhindern. Das Erregervirus der Krankheit grassiert seit Jahren in den Wildvogelpopulationen, besonders bei Wasservögeln. Regelmäßig zur Zeit des Vogelzugs steigt die Gefahr eines Überspringens des Erregers der Seuche von Wild- auf Haustiere. „Wir haben in den vergangenen Wochen zwar reichlich verendete Vögel gefunden. Die sind aber alle negativ auf die Vogelpest getestet worden“, begründet Thurau das Aufheben der Anordnung.
Davon unberührt gelten aber die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 7. Januar 2021 sinngemäß bis zu deren Widerruf weiter. Dazu gehören etwa Hygienemaßnahmen wie die Pflicht zum Desinfizieren des Schuhwerks, der Hände und Gerätschaften beim Umgang mit den Tieren sowie das Verbot von Zukäufen über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler. Ebenfalls nicht berührt ist die Meldepflicht für das Halten von Geflügel. Grundlage dafür ist § 26 der Viehverkehrsverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz.
Jörg Reuter
Öffentlichkeitsarbeit