In der Kabinettsitzung vom 5. Oktober 2021 in der Thüringer Staatskanzlei ist der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) beschlossen worden. Der Gesetzesentwurf fußt insbesondere auf umfangreichen Revisionsergebnissen des Innenministeriums, einigen Vorschlägen des vom TMIK beim Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität Köln in Auftrag gegebenen Gutachtens, dem intensiven und kontinuierlichen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Erkenntnissen der Arbeit im Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier sagte: „Aufgrund der zahlreichen Anregungen entstand ein Gesetzesentwurf mit bedachten und behutsamen Änderungen. Er soll den Kommunen Gewissheit geben, dass auch zukünftig eine auskömmliche Finanzausstattung gewährleistet ist. Sie gibt ihnen weiterhin die notwendige Sicherheit, die gerade in Zeiten der Pandemie bestehenden besonderen Herausforderungen vor Ort zu meistern.“
Als Beleg hierfür kann das anhaltende Ansteigen der Finanzausgleichsmasse auch im Jahr 2022 gewertet werden. So soll die Finanzausgleichsmasse im nächsten Jahr auf einen neuen Höchststand von 2,336 Mrd. Euro steigen.
Mit dem Gesetzesentwurf ist die Grundlage für das partnerschaftliche Zusammenwirken von Land, Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden auch für die Zukunft gelegt. Zudem erfolgt neben der anstehenden Novellierung des ThürFAG auch weiterhin eine regelmäßige Revision der Höhe und Verteilung der Finanzausgleichsmasse, um vorbeugend das Auftreten finanzieller Schieflagen zu verhindern und aktiv auf Änderungsbedarfe zu reagieren.
Uwe Büchner, Pressesprecher
THÜRINGER MINISTERIUM FÜR INNERES UND KOMMUNALES