Aktuelle Personalsituation beim Amtsgericht Altenburg

Amtsgericht Altenburg (Foto: privat)

Das Amtsgericht Altenburg hat Ende 2017/Anfang 2018 im richterlichen wie im nachgeordneten Bereich beachtlichen Personalzuwachs erfahren. Dadurch ist das Gericht personell derzeit in fast allen Bereichen so gut aufgestellt wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Eingänge verringert. Vor diesem Hintergrund ist die Belastung des Gerichts insgesamt zurückgegangen. Ein anderslautender Bericht der örtlichen Presse vom 17./18. Februar dieses Jahres basiert insofern schlichtweg nicht auf aktuellem Sachstand.

Im Einzelnen:

Im richterlichen Dienst wurde dem Gericht Ende 2017, nachdem sich ein Kollege zwecks Lebenszeiternennung an das Landgericht Gera beworben hatte, eine weitere junge Proberichterin zugewiesen, die derzeit die strafrechtliche Abteilung des Hauses verstärkt. Auch die übrigen Abteilungen sind gut ausgestattet. Gemessen am zuletzt festgestellten Personalbedarf ist das Amtsgericht Altenburg im richterlichen Dienst sogar leicht überbesetzt. Selbst unter Berücksichtigung des derzeitigen krankheitsbedingten Ausfalls eines Kollegen ist die Personalabdeckung im richterlichen Bereich immer noch angemessen. Die verbleibende Differenz wird von den übrigen Kollegen aufgefangen.

Im Bereich der Geschäftsstellen und des Schreibdienstes sind in den vergangenen etwa drei Monaten insgesamt vier neue Mitarbeiterinnen hinzugekommen, zwei davon unbefristet, eine als Elternzeitvertreterin und eine weitere im Zusammenhang mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1. Januar 2018. Im Ergebnis dessen übersteigt der Personalbestand auch im mittleren Dienst den zuletzt festgestellten Bedarf. Damit ist bereits jetzt Vorsorge für eine im laufenden Jahr anstehende Pensionierung getroffen.

Im Rechtspflegerdienst kam es im Jahre 2017 zu zwei nur schwer kalkulierbaren Ausfällen. Eine Kollegin befindet sich derzeit in Mutterschutz. Eine weitere Kollegin hat sich kurzfristig entschieden, ihren Ruhestand deutlich früher anzutreten, als zunächst geplant. Da es für Rechtspfleger einen freien Arbeitsmarkt nicht gibt, weil diese im Wesentlichen unter Orientierung am Bedarf und daher mit einem mehrjährigen Vorlauf ausgebildet werden, ist es in diesem Bereich besonders schwierig, unvorhersehbare Personalabgänge zu kompensieren. Umso erfreulicher ist es, dass dem Amtsgericht Altenburg Ende 2017 eine junge Absolventin zugewiesen werden konnte. Weitere Verstärkung ist seitens des Landgerichts Gera avisiert.

Mit dieser Personalentwicklung verstetigt sich ein – insbesondere wegen krankheitsbedingter und damit nicht vorhersehbarer Ausfälle – zwar nicht ungebrochener, insgesamt aber seit einigen Jahren anhaltender positiver Trend. In dessen Ergebnis ist es dem Amtsgericht Altenburg bereits gelungen, die Dauer einzelner Verfahren spürbar zu verkürzen und vor allem Altbestände in erheblichem Umfang abzubauen. Dies gilt auch für die Grundbuchabteilung. Dieser Bestandsabbau wird derzeit weiter fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund gibt es gegenwärtig praktisch keine, zumal keine berechtigten Verzögerungsrügen, Dienstaufsichts- oder sonstige Beschwerden wegen langer Verfahrensdauer mehr. Das gilt gleichermaßen für den Familienbereich. Strukturelle Defizite sind auch hier nicht vorhanden.

In Vertretung
Dr. Reichenbach
Richter am Amtsgericht als der ständige Vertreter eines Direktors

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