Neue Mindestmengenregelungen fördern Spezialisierung von Krankenhäusern


Je mehr Fälle ein Krankenhaus bei einer Indikation behandelt, desto höher ist die Behandlungsqualität. In acht Bereichen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestmengen festgelegt: Nur wenn Kliniken in diesen Feldern genug Fälle behandelt haben, können sie auch in Zukunft diese Leistung erbringen. In drei Bereichen werden die Mindestmengen im kommenden Jahr angehoben. Auswirkungen auf Sachsen und Thüringen zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK (www.aok.de/pp/mindestmengen).

Für die Behandlung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm gilt ab nächstem Jahr eine Mindestmenge von 25 Fällen pro Jahr. Damit wird sichergestellt, dass die behandelnden Einrichtungen über die notwendige Erfahrung verfügen, die kleinsten der Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig zu versorgen. Krankenhäuser, welche die notwendige Mindestmenge im vergangenen Betrachtungszeitraum nicht erreicht haben, können die Berechtigung aufgrund ihrer Rolle in der Versorgung durch die zuständigen Landesbehörden dennoch erhalten.

„Die Mindestmengenregelung garantiert einen Behandlungsstandard bei risikoreichen Eingriffen. Die Ausweitung der Regelungen ist der richtige Weg. Damit wird nun nicht nur wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprochen, sondern auch die medizinische Versorgung weiter verbessert“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS. „Gerade im Bereich der Früh- und Neugeborenen sichern Mindestmengen die Überlebenschance der behandelten Kinder. Studien zeigen, dass eine höhere Fallzahl die Komplikationsrate und das Sterberisiko senkt.“

Transparente Aufklärung durch die AOK
Welches Krankenhaus welche Leistung erbringen darf, zeigt übersichtlich und leicht verständlich die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK. Auf einer Deutschlandkarte können sich Interessierte schnell und einfach darüber informieren, welche Kliniken in ihrem Umkreis eine oder mehrere der acht mindestmengenrelevanten Behandlungen anbietet. Gleichzeitig wird auch dargestellt, wie viele Fälle im vergangenen Betrachtungszeitraum behandelt wurden und ob eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Insgesamt führt die Karte deutschlandweit 1.075 Klinikstandorte auf. In Sachsen und Thüringen sind es 57 bzw. 31 Standorte von Kliniken, welche Leistungen im Rahmen der Mindestmengenregelung erbringen. Welche Kliniken im kommenden Jahr neu dazukommen werden und welche die Leistungen nicht mehr erbringen dürfen, ist über die Jahresansichten der Mindestmengen-Transparenzkarte ersichtlich.

Neue Regelungen auch für Brust- und Lungenkrebsoperationen
Ebenfalls erhöht wurden die Mindestmengen bei der Operation von Brust- und Lungenkrebspatienten. Im Fall der Brustkrebsoperationen erhöht sie sich im kommenden Jahr auf 50 Fälle pro Jahr, 2025 dann auf 100 Fälle. Damit entspricht die Regelung dann den Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft, welche für die Zertifizierung als Krebszentrum notwendig sind. Bei Lungenkrebsoperationen erhöht sich die Fallzahl im kommenden Jahr auf 40, für 2025 dann auf 75.

„Die Erhöhung der Mindestmengen bei Brust- und Lungenkrebsbehandlungen ist ein überfälliger und richtiger Schritt“, hält Rainer Striebel fest. „Die Zertifizierung als Krebszentrum war und ist an höhere Fallzahlen gekoppelt. Wir wissen, dass zertifizierte Zentren einen höheren Behandlungserfolg bei Krebserkrankungen haben. Dass dieser Weg nun auch verbindlich festgelegt ist, ist ganz im Sinne der Patientinnen und Patienten.“

Hinweise für die Redaktionen: Die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK
Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengenrelevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzte. Denn eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern in der Krankenhaussuche angezeigt.

AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 183.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um mehr als 40.000 Vertragspartner. Das Haushaltsvolumen 2023 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 19,15 Milliarden EUR.

Hannelore Strobel
Pressesprecherin, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

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