Thüringer Gebietsreform – Trommeln fürs Volksbegehren

Thüringer Gebietsreform - Trommeln fürs VolksbegehrenUnterschrift für die Zulassung zum Volksbegehren jetzt auch in Altenburg möglich.

Die Unterschrift für die Zulassung des Volksbegehrens kann in der Baderei 5 im Fachgeschäft für Haushaltwaren und Geschenkartikel – Zschiegner, im Optikerfachgeschäft Berger am Kornmarkt 11 oder auch im Sporttreff des Athleten Club Altenburg in der Gabelentzstr.  8, geleistet werden.

Es gilt im 1.Schritt 5000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Das Ziel: Die Gebietsreform in Thüringen verhindern.

Ein Volksbegehren soll die Gebietsreform, die von Rot-Rot-Grün mit großer Eile vorangetrieben wird, noch stoppen und letztlich verhindern. Die Initiatoren lehnen vor allem die geplante Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften (VG) ab. Sie hätte zur Folge, dass etwa drei Viertel aller heute noch selbstständigen Gemeinden ihre Eigenständigkeit verlieren.
Auch der geplante Zuschnitt der Neuen Landkreise stößt auf massiven Widerstand.

Zunächst gilt es, innerhalb von sechs Wochen bis 23.September mindestens 5000 gültige Unterstützer-Unterschriften für den Antrag auf ein Volksbegehren zu sammeln. Gültig bedeutet, dass jeder Unterstützer handschriftlich und gut lesbar Name, Vorname, aktuelle Wohnanschrift und das Datum der Unterschriftsleistung auf je einen Sammlungsbogen einträgt und dann unterschreibt. Fehler führen zur Ungültigkeit.
Wichtig ist dabei, das die Anzahl und Schreibweise der Namen und Vornamen genau der im Personalausweis entsprechen muss.
Wenn dieser 1.Schritt erfolgreich ist, und die förmliche Zulassung des Volksbegehrens erreicht wird, ist dann der zweite Schritt das eigentliche Volksbegehren, dafür wären dann fast 200 000 Unterschriften nötig.

Wir brauchen Eure Hilfe also zweimal. Bitte beachten: Aus rechtlichen Gründen gibt es für jede Unterschrift einen Bogen extra, auf dem der Gesetzentwurf drauf steht. Vereinfacht ausgedrückt, geht es darum, das Vorschaltgesetz und die Änderungen in der Kommunalordnung wieder zurückzunehmen.

Auf den Bögen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Ähnlich wie bei einem Wahlschein gehören also keine Bemerkungen drauf, keine Bildchen, gar nichts. Anders als bei einem Wahlschein müssen aber außer der Unterschrift der komplette Name (so wie im Personalausweis eingetragen) und die Anschrift eingetragen werden. Den Sammlern wird die Arbeit erleichtert, wenn die Unterzeichnenden ihren Ausweis mit zeigen, denn die Eintragungen müssen entsprechend der Eintragung im Personalausweis vorgenommen werden.

Hier nochmals die Orte an denen man seine Unterschrift leisten kann.

  • Fachgeschäft für Haushaltwaren und Geschenkartikel – Zschiegner – Baderei 5
  • Optikerfachgeschäft Berger am Kornmarkt 11
  • Sporttreff des Athleten Club Altenburg in der Gabelentzstr.  8

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